Die Kreissiedlungsgesellschaft mbH Birkenfeld/Nahe

Meine Frau ist die amtlich bestellte Betreuerin eines geistig und körperlich behinderten Mannes. Die körperliche Behinderung ist Folge eines Arbeitsunfalles. Der Betreute ist in der Lage, einen eigenen Hausstand zu unterhalten. Er bewohnt eine Mietwohnung der Kreissiedlungsgesellschaft mbH Birkenfeld (KSG)– eines Unternehmens der öffentlichen Hand.

Aufgrund verstopfter Abflussrohre und andere Mängel war in der 2. Hälfte des vergangenen Jahres eine Renovierung von Bad und Teilen der Küche in der Wohnung des Betreuten  erforderlich. In einem gemeinsamen Gespräch  mit einem Vertreter der KSG, einem Mitarbeiter der für den Unfall zuständigen Berufsgenossenschaft und mit von der KSG bestimmten Handwerkern  wurde das Vorgehen bei der Renovierung festgelegt – unter dem vorher mit der KSG vereinbarten Ziel, ein behindertengerechtes Bad zu erstellen. Die Berufsgenossenschaft hat für die Realisierung dieses Zieles einen Betrag in Höhe von € 4.000 zugesagt.

Schon bald mussten wir jedoch feststellen, dass  sich einige Handwerker nicht an die Vereinbarungen hielten. Von behindertengerechter Renovierung konnte  keine Rede sein.  Hinweise an die KSG auf diese Missstände führten nur dazu , dass meine Frau von dem Geschäftsführer – Herrn Schwabe –   in übelster Art und Weise beleidigt und diffamiert wurde. Wir hatten den Eindruck, dass Herr Schwabe zwischenzeitlich für die Wohnung eine andere Verwendung vorgesehen hatte, die ihm einen höheren Ertrag erbracht hätte (Flüchtlingsunterkunft?). Diese Vermutung wird auch untermauert durch die Äußerung von Herrn Schwabe , wenn es dem Schwerbehinderten nicht passen sollte, könne er sich ja eine andere Wohnung suchen!!!. Eine Beschwerde bei dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates  – Herrn Landrat Dr. Schneider – führte zu keiner signifikanten Verbesserung der Situation. Herr Dr. Schneider wiederholte nur die Ausflüchte der Kreissiedlungsgesellschaft. Auf die Diffamierungen ging er gar nicht erst ein.

Auf Anraten des Amtsgerichtes Idar-Oberstein hat meine Frau wegen der Beleidigungen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingeschaltet. Diese hat jedoch die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt, da kein öffentliches Interesse bestehen würde. Eine Beschwerde beim Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz blieb bis heute ohne Antwort. Die Wahlen sind ja vorbei, dann kann man den Bürger ja wieder wie Dreck behandeln. Unter diesen Aspekten werden wir zukünftig jede Übernahme eines Ehrenamtes ablehnen und können dies nur jedem Bürger empfehlen, der nicht gewillt ist, sich für seine ehrenamtlichen Tätigkeiten, die ja im Intersse des Staates liegen und für die in Sonntagsreden immer geworben wird, schutzlos Beleidungen und Beschimpfungen auszusetzen.

Abschließend sei noch erwähnt, dass auch die „Aktion Mensch“ eine Eingabe ohne Stellungnahme beließ. Ebenso blieb die Einschaltung der Ministerpräsidentin des Landes ohne Ergebnis – nur abwimmelnde Sprüche.Das Bad des Schwerbehinderten ist zwischenzeitlich – nach erneuter Einschaltung der Berufsgenossenschaft – bedingt behindertengerecht gestaltet.