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BIRKENFELD (NAHE) – DIE BEHINDERTENFEINDLICHSTE GEMEINDE DEUTSCHLANDS?

Ist Birkenfeld/Nahe die behindertenfeindlichste Gemeinde Deutschlands?
Urteilen Sie selbst!

Ausgangssituation

Meine Frau und ich haben über einen Zeitraum von ca. 3 ½ Jahren eine ältere Dame betreut, die erheblich gehbehindert war und sich nur mit Hilfe eines Rollators fortbewegen konnte. Schon bald nach Übernahme der Betreuung sind uns Missstände aufgefallen, die wir bisher nicht sehr intensiv beachtet hatten. So mussten wir permanent konstatieren, dass Schwerbehindertenparkplätze von Unbefugten benutzt wurden oder Gehwege so zugeparkt waren, dass Fußgänger – also auch schwerbehinderte Menschen und Kinder – zum Betreten der Fahrbahn genötigt waren – und dies, obwohl ausreichend reguläre Parkplätze in näherer Umgebung zur Verfügung standen. Wir hatten zunächst die Verbandsgemeinde um Abhilfe gebeten. Es geschah – nichts! Auch das – höfliche – Ansprechen der PKW-Besitzer führte zu keinem positiven Ergebnis. Die Reaktion war bestenfalls Unverständnis für unser Anliegen, meist jedoch Frechheiten und Beleidigungen. Wir entschlossen uns daher, mit Anzeigen gegen die Rüpel vorzugehen. Doch lassen Sie mich zunächst etwas näher auf die Verkehrsverstöße eingehen.

Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen

Schwerbehindertenparkplätze wurden und werden es auch noch heute von unberechtigten Personen mit einer Selbstverständlichkeit benutzt, die nur den Schluss zulässt, dass man keine Sanktionen zu befürchten hat. Und unsere eigenen Beobachtungen haben diese These mehrfach bestätigt. Die widerrechtliche Belegung der Parkplätze wurde von der Politesse einfach nicht zur Kenntnis genommen – obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe aufhielt. Ja, selbst der Schwerbehindertenparkplatz auf dem Gelände der Verbandsgemeindeverwaltung wird von Unberechtigten benutzt – ohne erkennbare Sanktion. Doch es kommt noch schlimmer!

Unsere Anzeigen gegen unbefugte Benutzer eines Schwerbehindertenparkplatzes in der Nähe einer Kneipe, die nach uns vorliegenden Informationen auch von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung besucht wird, haben tatsächlich zu einer Reaktion geführt – der Schwerbehindertenparkplatz wurde beseitigt. Der Schutz der Verwaltung gilt also offenbar nicht den schwerbehinderten Menschen, die sicherlich zu den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft zählen, sondern den Kneipenbesuchern, denen wohl keine weiten Wege zu Ihrem Fahrzeug zugemutet werden können. Bei Schwerbehinderten hingegen kann von einer solchen Fürsorge keine Rede sein, denn der als „Ersatz“ geschaffene Parkplatz liegt abseits des Geschehens, was bedeutet, dass schwerbehinderte Menschen zu den Geschäften und Gaststätten des Innenstadtbereiches größere Strecken zurücklegen müssen. Und auch dieser Platz ist nicht selten noch durch Unbefugte belegt. Doch damit nicht genug! Der Großparkplatz, auf dem der „Ersatz“ geschaffen wurde, ist immer wieder Austragungsort jugendlichen Randalierens. Die örtliche Polizei musste schon mehrfach Platzverweise aussprechen. Wahrlich ein idealer Ort für Schwerbehinderte – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Auf diesem Großparkplatz gibt es übrigens noch weitere 5 Schwerbehindertenparkplätze – in der hintersten Ecke. Zudem finden auf diesem Parkplatz während des Jahres einige Veranstaltungen statt, bei denen die Schwerbehindertenparkplätze von den Veranstaltern benutzt werden und somit nicht mehr für den eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen. In der näheren Umgebung ist kein weiterer Schwerbehindertenparkplatz vorhanden.

Die nach unserer Auffassung an Menschenverachtung grenzende Haltung der Gemeindeverwaltung zeigt sich aber auch noch in anderen Situationen. Die von uns betreute ältere Dame hatte ihren Wohnsitz in einem Seniorenheim, vor dem ein größerer Parkplatz angelegt ist. Auch hier gibt es 2 Schwerbehindertenparkplätze, die – wie sollte es anders sein – in der hintersten Ecke angeordnet sind. Dort können sie allerdings sehr gut für andere Zwecke missbraucht werden. So waren sie über Monate (!) durch einen Container für Bauschutt belegt, in dem die Sanierungsabfälle aus einem Gebäude der Gemeinde- oder Stadtverwaltung entsorgt wurden. Auch bei Veranstaltungen auf dem nahe gelegenen Kirchplatz werden diese Parkplätze regelmäßig missbraucht – so z. B. zum Abstellen von Getränkewagen. Aber – wie schon oben dargelegt – die Teilnahme schwerbehinderter Menschen an den Veranstaltungen ist in den Planungen der Verwaltung offenbar nicht vorgesehen.

 Besonders deutlich geht die Haltung der Gemeindeverwaltung gegenüber schwerbehinderten Personen aus einer mir schriftlich vorliegenden Aussage des Verbandsbürgermeisters hervor, in der er darauf hinweist, dass für Schwerbehinderte ja genügend normale Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Da stellt sich die Frage: Ist dieser Mann ein Zyniker oder ein Dummkopf? Oder was sonst? Aus welchem Grunde sind wohl Schwerbehindertenparkplätze erheblich breiter als die anderen Abstellgelegenheiten?

Zuparken von Gehwegen

Im Rahmen der Betreuung der bereits mehrfach erwähnten älteren Dame ergab sich bei unseren Spaziergängen täglich die Notwendigkeit, wegen zugeparkter Gehwege die Fahrbahn betreten zu müssen. Um Missverständnisse zu vermeiden, hier geht es nicht um verkehrsberuhigte Straßen am Stadtrand, sondern ausschließlich um solche Verkehrswege, die sich in der Umgebung des Seniorenheimes befinden, das seinen Standort im Stadtzentrum hat. Das Betreten der Fahrbahn stellt – insbesondere bei Hauptstraßen – für jeden Menschen eine Gefährdung dar. Dies gilt besonders für behinderte Menschen und Kinder. Die Verbandsgemeindeverwaltung ist jedoch offensichtlich nicht gewillt, dies zur Kenntnis zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen. Doch es ist nicht Nötigung alleine, der sich Fußgänger ausgesetzt sehen. Nicht selten auch noch werden sie beim Betreten der Fahrbahn von nun sich behindert gesehenen Autofahrern angepöbelt. Beispiel: Als meine Frau sich mit der älteren Dame in einer derartigen Situation befand, musste sie sich anhören:

„ Mach, dass Du mit Deinem Friedhofsgewächs von der Straße kommst“.

Die Gemeindeverwaltung begegnet solchen Ereignissen mit einer nahezu unglaublichen Ignoranz. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ihr die „Parknot“ der Verkehrsrüpel signifikant näher steht als das Recht auf Leben und Gesundheit von (behinderten) Fußgängern. Ihr Desinteresse mag an 2 Beispielen aufgezeigt werden.

 In einer einspurig befahrbaren Straße, in der sich mehrere Gaststätten befinden und die zu bestimmten Tageszeiten rege frequentiert wird – sowohl durch Fußgänger als auch durch Kraftfahrzeuge – wurde der Gehweg auf der einen Seite durch Pfosten gegenüber der Fahrbahn abgegrenzt, um den Gaststätten einen ungestörten Außenausschank zu ermöglichen. Der Gehweg auf der anderen Straßenseite wird nun permanent durch Fahrzeuge zugeparkt. Auch die zwischenzeitlich vorgenommene Teilabsperrung hat zu keiner wesentlichen Veränderung geführt. Aber – wie schon gesagt – Gaststättenbesucher haben offenbar ein Anrecht auf kurze Wege zu ihrem Fahrzeug.

Unmittelbar an einer anderen nicht gerade wenig frequentierten Straße liegt ein kleiner Parkplatz. Die Politesse kontrolliert dort regelmäßig das Einhalten der erlaubten Parkzeit. Fahrzeuge, die in der vor dem Parkplatz liegenden Straße auf dem Gehweg abgestellt sind und Fußgänger zum Betreten der Fahrbahn nötigen, werden nach meinen Beobachtungen einfach übersehen. Von mir erstattete Anzeigen werden, auch wenn die Beweisfotos Kinder oder schwerbehinderte Menschen (nicht nur die von uns betreute Dame) zeigen, einfach ignoriert. Dies zeigt sich insbesondere bei den Mehrfachtätern. So habe ich z. B. gegen einen Rüpel 13 Anzeigen erstattet, von denen 11 das Fahrzeug zur gleichen Tageszeit am selben Ort zeigen. Bei vorhandenem Willen wäre es ein leichtes gewesen, das Vergehen durch eine eigene (von Seiten der Gemeinde) Aktion zu ahnden. Doch man will es offensichtlich nicht.

 

Die Reaktionen der Gemeindeverwaltung

Die Bemühungen der Gemeindeverwaltung waren von Anfang an darauf gerichtet, meine Aktivitäten auszubremsen und in der eigenen Untätigkeit zu verharren. Zwar wurden meine Anzeigen zu Beginn in geringem Umfang bearbeitet, mit der rechtswidrigen Weitergabe meiner persönlichen Daten an die betroffenen Personen und den sich daraus ergebenden Folgen (Beschuldigte suchten uns an unserer Heimadresse auf) sollte jedoch wohl ein Druck zum Einstellen meiner Aktionen ausgeübt werden. Als ich der Verwaltung durch Einschaltung des Datenschutzbeauftragten die Weitergabe meiner Daten untersagen ließ, wurden mir plötzlich Drohungen übermittelt. So hat mir ein Mann, dessen Identifikation noch nicht abgeschlossen ist, mitgeteilt, dass “ein paar Leute ein ernstes Wörtchen mit mir reden wollten“. Sowohl am PKW meiner Frau als auch an meinem eigenen wurden Manipulationen an Reifen vorgenommen, die zu schweren Unfällen hätten führen können. Auf den PKW meiner Frau wurden zusätzlich während der Fahrt Steine geworfen. Als wir uns auch davon nicht beeindrucken ließen, wurden unsere Anzeigen – ca. 600 in 3 Jahren – einfach nicht mehr weiterverfolgt, trotz eindeutiger Beweisfotos und den Hinweisen auf Mehrfachtäter. Auch die Einschaltung des Schwerbehindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde (aus unserer Sicht eine reine Galionsfigur) blieb – wie nicht anders zu erwarten war – ohne Erfolg. Ebenso hat die Anrufung des Bürgerbeauftragten des Landes zu keiner Verbesserung geführt. Die Verbandsgemeindeverwaltung beharrt stur auf ihrer Position – mit den absonderlichsten Argumenten. So wurden z. B. Kostengründe aufgeführt, die eine Bearbeitung meiner Anzeigen nicht zulassen würden. Dabei ist es eine allgemein anerkannte Erkenntnis, dass Gemeinden mit Verwarnungs- und Bußgeldern über eine nicht zu vernachlässigende Einnahmequelle verfügen. Dies gilt umso mehr, wenn die erforderlichen Unterlagen frei Haus geliefert werden. Zudem hätte die Bearbeitung meiner Anzeigen sehr schnell zu einer Verbesserung der Situation geführt. Nachdem ich das Kostenargument unter Einschaltung des Innenministeriums ad absurdum geführt hatte, wurde gegenüber dem Ministerium – nach dessen Angaben – die Ahndung der Vergehen als Abzocke!!! bezeichnet Also im Prinzip ein weiterer Beweis, dass man nicht will. Vor allem will man sich nicht von mir Vorgehensweisen vorschreiben lassen. Auch diese wohl alles erklärende Aussage liegt mir schriftlich vor.

Gestatten Sie mir zum Abschluss zwecks Vermeidung von Missverständnissen noch eine Anmerkung. Bei 600 Anzeigen könnte der Eindruck entstehen, dass ich eine nahezu permanente Überwachung bestimmter Straßenabschnitte vorgenommen habe. Dies ist keineswegs so. In der Regel kam ich einmal am Tage an den bezeichneten Orten – genauer: an einem Teil von ihnen – vorbei. An manchen Tagen mag es auch schon einmal ein zweites Mal gewesen sein, an anderen überhaupt nicht. Pro Tag wird also nur ein Zeitraum von wenigen Minuten abgedeckt. Ich überlasse es Ihnen, hieraus die adäquaten Schlüsse zu ziehen.

Diese Ausführungen dürften einen ausreichenden Überblick über den Stellenwert geben, den behinderte Menschen in der Stadt Birkenfeld haben. Ist Birkenfeld somit die behindertenfeindlichste Stadt Deutschlands? Ich kann hierzu nur anmerken: ich kenne keine, die es mehr ist.

Diese Seite wird zukünftig permanent aktualisiert. Es werden insbesondere die Kennzeichen von Fahrzeugen aufgenommen, die so stark von Schwerbehindertenparkplätzen fasziniert sind, dass sie diese immer wieder – trotz fehlender Berechtigung – aufsuchen. Sie bedenken hierbei gar nicht, welche Probleme sie ihrem Herrchen oder Frauchen bereiten können. Nicht nur, dass es seine(n) Besitzer(in) um 35 € erleichtern kann – in Birkenfeld allerdings sehr unwahrscheinlich -, sondern dass diese auch nach der Entscheidung eines deutschen Gerichtes als Parkplatzschweine bezeichnen werden dürfen.